

Gebende Hände wurde vom Finanzamt Bonn geprüft und ist gemäß der letzten uns zugegangenen Bescheinigung des Finanzamtes Bonn-Innenstadt u. a. aufgrund der Förderung der Entwicklungshilfe als mildtätige und gemeinnützige Organisation anerkannt.
Aktueller Freistellungsbescheid
Der Freistellungsbescheid hat bei uns die Form eines Bescheids über Körperschaftssteuer, da wir eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) sind. Darin wird die Körperschaftssteuer auf null Euro festgesetzt. Vom Finanzamt Bonn- Innenstadt erhielten wir zuletzt einen solchen Bescheid mit Datum vom 01.09.2011.
Auf der dritten Seite (im „Anhang 1 zum Bescheid“) finden sich die Angaben zur Freistellung, besonders in den Abschnitten „Hinweise zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen“, „Behandlung der Spenden“ und „Hinweis zum Kapitalertragsteuerabzug“. Öffnen Sie das Dokument hier.
Kontrolle
Die Geschäftsführung von Gebende Hände ist sowohl gegenüber der Gesellschafterversammlung als auch dem Kuratorium der Organisation rechenschaftspflichtig. Entsprechend erhalten alle Beteiligten regelmäßig die nötigen Unterlagen zugestellt oder nehmen in unseren Geschäftsräumen persönlich Einblick in die Vorgänge.
Unsere Buchhaltung und unsere Jahresabschlüsse lassen wir von der DHPG Dr. Harzem & Partner KG (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft), Euskirchen, unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften sowie unserer Satzung erstellen, wobei dort die von uns eingereichten Unterlagen auf Ihre Plausibilität hin beurteilt werden.
Die Kontrolle der Mittelverwendung in den Projekten ist dadurch gegeben, dass jeder unserer Projektleiter über alle Beträge, die er von uns erhält, detaillierte Verwendungsberichte erstellt und die Arbeit mit Fotos dokumentiert. Zusätzlich werden unsere Projekte in Abständen von Mitgliedern der Geschäftsleitung oder des Kuratoriums besucht, oder wir beauftragen einen Repräsentanten, eine fällige Inspektionsreise durchzuführen.