

Hinweis: Die folgenden Darstellungen können und sollen ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater nicht ersetzen!
Durch das von der Bundesregierung beschlossene „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“, das rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft tritt, wurden die Anreize zum Spenden und Stiften erhöht. Dies sind die drei wichtigsten Neuerungen für Stiftungen:
- Der Sonderausgabenabzugsbetrag für Zuwendungen in das Grundstockvermögen von gemeinnützigen Stiftungen erhöht sich von 307.000 € auf eine Million €. Er gilt jetzt auch für Zustiftungen nach dem ersten Gründungsjahr.
- Die Höchstgrenze für den Spendenabzug von bisher 5% des Gesamtbetrages der Einkünfte (oder bisher 10% bei mildtätigen Zwecken) erhöht sich nun auf einheitlich 20%.
- Der Verzicht auf den Nachweis für Kleinspenden wurde betragsmäßig von 100 € auf 200 € angehoben. Bis zu diesem Betrag können Spenden mit Quittungsabschnitt und Kontoauszug nachgewiesen werden.
Dem interessierten Leser empfehlen wir, sich beim Bundesverband Deutscher Stiftungen (www.stiftungen.org) näher zu informieren (dort in der Rubrik „Stifter & Stiftungen“ und dann unter „Recht und Steuern“).
Wenn Sie eine Stiftung zugunsten der Hilfsprojekte von Gebende Hände errichten möchten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (» Kontakt). Wir werden Ihnen gerne zur Seite stehen und ggf. den Kontakt zu den benötigten Fachleuten herstellen.